Die Wiedererrichtung des Amtsgerichts in Neckarbischofsheim
von Hans-Joachim Vogt
Mit der landesherrlichen Verordnung, bekanntgegeben im Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 8. Januar 1872, wurde in § 2 verfügt, dass das Amtsgericht in Neckarbischofsheim aufgehoben und dem Bezirk Sinsheim zugeschlagen wird. Grund war die Einführung der neuen Gerichtsverfassung, die weitere 18 Gerichte im Großherzogtum betrafen.
Damit wurde in Neckarbischofsheim eine Einrichtung geschlossen, die seit 1857 hier bestand. Zunächst hatte das Bezirksamt, das 1810 eingerichtet wurde auch die Funktion eines erstinstanzlichen Gerichtes. Dann, 1857, trennte man Verwaltung und Gericht, so dass aus beiden eigenständige Einrichtungen wurden. Neckarbischofsheim verlor im Jahre 1864 sein Bezirksamt, es wurde nach Sinsheim verlegt. Zur erstinstanzlichen Rechtsprechung gehörte auch ein Gefängnis. Es befand sich zunächst im Kerker des oberen Stadttores, später im Fünfeckigen Turm, bis dann 1860 das Amtsgefängnis an der Rappenauer Straße erbaut wurde
Damit wurde in Neckarbischofsheim eine Einrichtung geschlossen, die seit 1857 hier bestand. Zunächst hatte das Bezirksamt, das 1810 eingerichtet wurde auch die Funktion eines erstinstanzlichen Gerichtes. Dann, 1857, trennte man Verwaltung und Gericht, so dass aus beiden eigenständige Einrichtungen wurden. Neckarbischofsheim verlor im Jahre 1864 sein Bezirksamt, es wurde nach Sinsheim verlegt. Zur erstinstanzlichen Rechtsprechung gehörte auch ein Gefängnis. Es befand sich zunächst im Kerker des oberen Stadttores, später im Fünfeckigen Turm, bis dann 1860 das Amtsgefängnis an der Rappenauer Straße erbaut wurde
Die Schließung des Amtsgerichts und des Gefängnisses bedeutete also einen weiteren Zentralitätsverlust für Neckarbischofsheim. Doch nicht nur das. Die Dienststellen waren mit gut ausgebildeten und gut bezahlten Beamten besetzt. Für das Amtsgericht waren dies z. B. ein Amtsrichter, ein Registrator, ein Aktuar (zur Erstellung der Protokolle), zwei Dekopisten (Schreiber), einen Gefangenenwärter und zwei Gerichtsvollzieher. Ähnlich war auch das Bezirksamt ausgestattet, das neben dem Amtsvortand u.a. zwei Schreiber, einen Aktuar und einen Archivar beschäftigte. Dazu gehörte auch einen Amtsarzt (Physikat), und der eine oder andere Rechtsanwalt konnte sich sein Auskommen sichern. Wer sich die Vereinsprotokolle aus dieser Zeit anschaut wird immer wieder feststellen, das Bedienstete des Amtsgerichts und des Bezirksamts engagiert und maßgeblich an Entwicklungen im Ort beteiligt waren.
Nun ging 1864 das Bezirksamt verloren, zwar ein herber Verlust, seine unmittelbaren Auswirkungen waren aber überschaubar, da das Bezirksamtsgebäude[1] durch das Amtsgericht mit angeschlossenem Notariat weiter genutzt wurde. Der richtig große Verlust kam dann im Jahre 1872, als auch das Amtsgericht nach Sinsheim verlegt wurde.
Nun standen das Gebäude und das neu errichtete Gefängnis leer und hatten keine Nutzung. Bürgermeister und Gemeinderat entwickelten Ideen und Aktivitäten, um die weitere Entwicklung zu steuern. Durch die gut bezahlten Beamten, die neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Geschäfte und Handwerker natürlich auch Dienstpersonal beschäftigten, ging einiges an Kaufkraft verloren.
Schon früh versuchte man sich mit den anderen betroffenen Gemeinden zu verständigen, die ebenfalls ihr Amtsgericht verloren hatten. Indes konnte man nicht zusammen finden - jeder wollte sein Glück auf eigene Faust versuchen.
Im März und April 1872 wurde ein Schreiben an das Staatsministerium verfasst. Man appellierte an die Solidarität mit den Worten: "Unsere hohe Regierung hat es in Händen, den gesunkenen Muth unserer Bevölkerung wieder zu beleben und den uns zugefügten materiellen Schaden einigermaßen aufzuheben". Es wurde vorgeschlagen, eine Heil- und Pflegeanstalt, eine Taubstummenschule oder eine Steuereinnehmerei in Neckarbischofsheim einzurichten, oder nach hier zu verlegen. Im Städtchen stünden geeignete Gebäude zur Verfügung, es müsse also nicht, wie an anderen Orten erst neue gebaut werden. Man wandte sich an den Oberkirchenrat von Langsdorff in Karlsruhe, der aber mitteilte, dass über die Errichtung einer kirchlichen Taubstummenschule in naher Zukunft nicht entschieden wird.
Dann kochte auch noch die Gerüchteküche. Am 31. Mai 1872 wandte sich Bürgermeister Adam Neuwirth an das Bezirksamt in Sinsheim, weil ihm zu Ohren gekommen sei, dass Überlegungen bestünden, die Gendarmerie von Neckarbischofsheim in den Nachbarort Waibstadt zu verlegen. Vom Großherzoglichen Gendarmerie Chorps in Karlsruhe kann dann am 12. Juni die beruhigende Antwort, dass eine Verlegung nicht geplant sei.
Auch die Versuche an das neue Bahnnetz angeschlossen zu werden zeigten keinen Erfolg. Eine Eisenbahntrasse von Steinsfurt über Neckarbischofsheim nach Mosbach wurde ebenso verworfen, wie eine Pferdebahn zwischen Waibstadt und Bad Rappenau.
Die Einrichtung einer Schule zur Ausbildung von Volksschullehrern, eine sog. Präparandenschule, durch den Oberkirchenrat in Karlsruhe, wurde 1876 endgültig abgelehnt. Schließlich stellte Notar Liebler auch noch den Antrag, seinen Wohnsitz von Neckarbischofsheim nach Waibstadt verlegen zu dürfen. Das alles war zu viel für die frustrierte Bevölkerung und ihre Verwaltung.
Inzwischen folgte auf Adam Neuwirth, Karl Müller als Bürgermeister. Karl Müller wurde am 12.2.1830 in Neckarbischofsheim geboren. Wie sein Vater war er von Beruf Schuhmachermeister. Er war der Großvater von Karl Müller, vom späteren "Kaufhaus Müller". Es ist erstaunlich, welche Verbindungen über Landtags- und Reichstagsabgeordnete er nutzte und welche Aktionen durch ihn, zusammen mit anderen betroffenen Gemeinden, organisiert wurden. Fast ein Lehrbuch für politische Überzeugungsarbeit.
Doch der Reihe nach.
Im Jahre 1877 kam durch die geplante Einführung des Reichsjustizgesetzes eine neue Dynamik in die Geschichte der badischen Justiz. In Neckarbischofsheim keimte die Hoffnung, wieder ein Amtsgericht zu erhalten. Zunächst verfasste Müller am 5. Juli 1877 ein Schreiben an das Justizministerium, ein Amtsgericht in Neckarbischofsheim einzurichten.
Schon am 25. Juli schrieb er an alle Gemeinderäte derjenigen Gemeinden, die 1872 ihr Amtsgericht verloren hatten, sich gemeinsam zu organisieren. In den beiden ersten Augustwochen trafen positive Antworten aus Gernsbach, Ladenburg, Philippsburg, Meersburg, Neckargemünd, Jestetten und Gerlachsheim ein und man vereinbarte auf den 9. Oktober ein Treffen im Darmstädter Hof zu Karlsruhe, an dem Meersburg und Jestetten wegen der großen Entfernung nicht teilnahmen. Alle beide, sowie Haslach und Gengenbach, wollten aber über das Ergebnis Unterrichtet werden. Nach und nach kamen noch weitere Gemeinden hinzu. Andere wiederrum wollen ihre Interessen separat verfolgen.
Ziel war es, eine für alle Gemeinden gleichlautende Petition an den Landtag zu übergeben. Am 22. Dezember 1877 unterschrieben die Gemeinden Walldürn, Neckarbischofsheim, Ladenburg, Philippsburg, Gernsbach, Jestetten, Haslach, Gengenbach und Meersburg eine Petition an die I. und II. Kammer des Landtags. Beigefügt war ein Anschreiben mit rechtlichen Stellungnahmen zu den einzelnen Gegenargumenten zur Wiedererrichtung von Amtsgerichten. Natürlich ging es in den Gründen, für und gegen die Wiedererrichtung, neben den kleineren und größeren juristischen Problemen, überwiegend ums Geld.
Zusätzlich verständigten sich die Gemeinden, dass sie, jede für sich, noch weitere, individuelle Gründe nachreichen wollen und damit auf die Probleme in jeder Stadt hinweisen.
Neckarbischofsheim organisierte sich mit seinen Nachbargemeinden dahin, dass sie im Juni und Juli 1877 Beschlüsse der Gemeinderäte in Helmstadt, Reichartshausen, Epfenbach, Eschelbronn, Neidenstein, Wollenberg, Flinsbach, Untergimpern. Ehrstädt, Michelbach, Adersbach sowie Unter- und Oberschwarzach einholten, in dem diese ihren Wunsch bekundeten, zu einem neu zu errichtenden Amtsgericht in Neckarbischofsheim zugewiesen zu werden.
Darüber hinaus pflegte Bürgermeister Karl Müller regen Kontakt zu seinen Kollegen Carl Thilo in Neckargemünd und Christoph Nopp in Philippsburg. Nopp war seit 1877 Abgeordneter des Landtags für die katholische Volkspartei.
Im Juli 1878 wurde der Reichstagsabgeordnete Friedrich Kiefer zu einer Wahlversammlung eingeladen. Er war Jurist und für den Wahlkreis Sinsheim, Bretten, Eppingen und Wiesloch gewählt.
Jeder der Beteiligten müht sich, um bei der Regierung Gehör zu finden. Dennoch schienen die Aussichten nicht sonderlich vielversprechend. Dann, am 4. Dezember 1878 hatte man endlich einen Termin zu einer persönlichen Audienz beim Großherzog in Karlsruhe, an der auch benachbarte Bürgermeister teilnehmen sollen. Kurzfristig musste die Audienz dann auf den 11. Dezember verschoben werden. Reichartshausen, Helmstadt und auch Epfenbach waren mit vertreten. Am Dienstag, den 10. Dezember fuhr die Delegation mit dem Zug von Waibstadt nach Karlsruhe und übernachtete im Darmstädter Hof. In feierlicher Kleidung und mit Dienstkette brachte man das Ansinnen vor den Großherzog. Mit der Zusicherung seiner königlichen Hoheit, dass das "Anliegen in eingehendster Weise zu prüfen, und wenn irgend thunlich, werde er gerne zur Willfahrung bereit sein" fuhr man aus Karlsruhe wieder heim. Man fühlt sich bei der Formulierung unwillkürlich an hinhaltende Sätze der heutigen Zeit erinnert.
In dem Abgeordneten der Badischen Ständeversammlung Otto Frey fand man einen neuen Verbündeten. Es hatte durch seine Tätigkeit als Amtsvorstand im Bezirksamt Tauberbischofsheim gute Verbindungen zur Justizkommission, die die Entscheidungen für den Landtag vorbereitete.
Am 12. Januar 1879 traf nicht nur die Hiobsbotschaft ein, dass die Kommission vorschlägt, nur in Walldürn, Gernsbach und Kenzingen ein neues Amtsgericht einzurichten, sondern auch deren Überlegung, das Amtsgericht Sinsheim ganz zu schließen und es nach Mosbach zu verlegen, "damit dieses Landgericht hinreichend Beschäftigung findet."
Die Budgetkommission bemerkte dazu, dass die Justizverwaltung jährlich 93.000 Mark mehr kostet und man von weiteren Kosten absolut nichts wissen will. Für Neckarbischofsheim bedeutet dies das Ende der Möglichkeiten - mit dieser Einstellung der Kommission war ein weiteres Bemühen nicht von Erfolg gekrönt.
Dennoch ließ man die geknüpften Verbindungen nicht fallen. Mit Frey, Tilo und Kiefer entwickelt sich ein lebhafter Schriftverkehr.
Was den Antragstellern wieder etwas Oberwasser verschafft war die Aussage der Regierung, dass die Abschaffung der Amtsgerichte 1872 zu keinerlei Einsparungen geführt habe, da Einsparungen einerseits durch höhere Zeugengebühren wieder kompensiert wurden. Dennoch konnte sich die Kommission zu keiner Entscheidung durchringen, da die Auswirkungen der Justizreform noch nicht zu überschauen waren. In dieser Situation wollte und konnte man keine verbindlichen Aussagen treffen. Auch das Angebot der Stadt Neckarbischofsheim, dem Staat das Gerichtsgebäude und das Gefängnis kostenlos zur Verfügung zu stellen blieb dabei ohne Wirkung.
Als neuer Unterstützer in der Angelegenheit tauchte Dr. Heinrich Hansjakob auf, der als Fürsprecher insbesondere der südbadischen Gemeinden beim Großherzog ein offenes Ohr fand. Dafür verlor man mehr oder weniger die Unterstützung des Abgeordneten Frey, der durch die Überlegungen mit dem Sinsheimer Amtsgericht nun zwischen zwei Stühlen saß.
Bewegung in die Angelegenheit kam wieder, als die Kommission die Anträge der Gemeinden der Regierung zur Kenntnis brachte und diese wiederrum letztendlich zur Diskussion und Abstimmung in die Kammer verwies.
Da die Errichtung von Amtsgerichten jedoch in der Kompetenz des Justizministeriums lag, konnte die Kammer lediglich den Beschluss fassen, "das Justizministerium möge die einzelnen Petitionen nochmals genau prüfen, u., wo sich die Herstellung der im Jahre 1872 aufgehobenen Amtsgerichte ohne nennenswerthen Kostenaufwand für die Staatskasse ausführen lasse, diese Herstellung bewirken."
In einem Brief berichtet der Abgeordnete Frey über die Diskussion und führt weiter aus:
"Für Neckarbischofsheim steht die Sache nun insofern besonders gut, als der mit Bleistift angestrichene letzte Absatz des § 1 des anliegenden Gesetz-Entwurfes über die Gerichtsverfassung, welche gestern in der Kammersitzung angenommen wurde, nach der ausdrücklichen Erklärung des Justizministers gerade auf Rücksicht auf Neckarbischofsheim u. das Landgericht Mosbach so gefasst wurde. Das Ministerium hat durch diese Bestimmung eine Ermächtigung erhalten, das Amtsgericht N'bischofsheim errichten u. es dem Landgericht Mosbach zuzutheilen, wenn es sich überzeugt, daß das Landgericht Mosbach mit 8 Richtern nach Einführung der neuen Justizorganisation zu klein sei. Auf diese Weise wäre dann auch den Sinsheimern geholfen, weil der frühere Amtsgerichtsbezirk seinem Wunsche gemäß beim Landgerichtsbezirk Mannheim verbliebe. Die Entscheidung liegt nun ganz in der Hand des Justizministers, der sie ohne Zweifel recht treffen wird, wenn er sich überzeugt hat, wie sich der Geschäftsumfang für das Landgericht Mosbach nach der Organisation mehren wird."
Auch Graf von Helmstadt, als Mitglied der I. Kammer, weist in einem Brief auf die nunmehr realistische Möglichkeit der Wiedererrichtung eines Amtsgerichts hin. Er nutze dabei seine Beziehungen zum Justizminister Dr. Grimm, der aber keinen Zweifel daran ließ, dass man erst einmal Erfahrungen mit der Justizreform sammeln müsse.
Nach mehreren vergeblichen Versuchen, erfolgte am 30. Oktober 1880 und 6. Februar 1882 eine erneute Antragstellung mit Verweis auf die Unterstützung der benachbarten Kommunen.
Die Antwort des Ministeriums lautete lapidar, man erwarte die Vorlage der Eingaben der im Schreiben erwähnten Gemeinden.
Der Aufforderung folgt eine gedruckte, dreiseitige Petition an die Kammer, in der ausführlich die Gründe aufgeführt werden, warum in Neckarbischofsheim wieder ein Amtsgericht errichtet werden sollte. Dennoch besteht das Ministerium auf eine erneute, aktuelle Äußerung der aufgeführten Gemeinden, was eine nochmalige Stellungnahme der Gemeinde am 3. Mai nach sich zieht. Schließlich kommt es am 10. Mai 1882 zu einer Audienz bei "Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog" in Karlsruhe.
Nun entwickeln sich die Aktivitäten plötzlich in eine andere Richtung. Die Gemeinde hatte erklärt, dass sie dem Staat das Gerichtsgebäude und das Gefängnis kostenlos zur Verfügung stellen werde. Mit dem Gefängnis gab es keine Probleme, das hatte man bei der Versteigerung im Jahre 1872 vom Großherzogthum erworben. Zum gleichen Zeitpunkt ging übrigens das Bezirksamtsgebäude in den Besitz der Apothekerfamilie Bekker über. Und genau hier lag das Problem, Bekker wollte das Haus behalten. So plante die Gemeinde, das Amtsgericht im 1845 errichteten Rathaus unterzubringen. Dies wurde jedoch durch ein Schreiben des Bezirksamts in Sinsheim zunichte gemacht, als dieses den Nachweis forderte, wo die Verwaltung ihre Büros und Akten, sowie den Sitzungssaal des Gemeinderats und der Bürgerversammlung unterbringen wolle.
Jetzt saß man in der Bredouille - woher die neuen Räumlichkeiten nehmen? Das Ministerium erklärte definitiv, dass ein Amtsgericht nur errichtet wird, wenn dem Staat keine Kosten entstehen - die Gebäude also durch die Gemeinde erbaut werden.
Am 23. Dezember 1882 teilte die Stadt dem Ministerium mit, dass man von einem Umbau des Rathauses Abstand genommen hat und gewillt ist, in der Nähe des Gefängnisses ein neues Gerichtsgebäude zu errichten. Mit dem Grafen von Helmstatt war man über den notwendigen Grunderwerb einig. Eine Entwurfsplanung und ein erster Kostenvoranschlag wurden erstellt, und vom Ministerium für gut befunden.
Die Stadt musste sich verpflichten, Amtsgerichtsgebäude und Gefängnis für den Staat kostenlos zu errichten und zu übertragen. Dazu gehörte auch das Grundstück und das fest eingebaute Inventar für das Gericht. Bei einer Aufhebung des Amtsgerichts sollte alles wieder kostenlos an die Gemeinde zurückfallen. Graf von Helmstatt war bereit, das notwendige Gelände an der Waibstadter Straße für 5.000 Mark zu veräußern. Ohne den Bauplatz und zusammen mit den Kosten der Reparaturen am Gefängnis belief sich der Kostenvoranschlag auf 62.900 Mark - zusammen mit dem Grunderwerb ein stolzer Betrag für damalige Verhältnisse.
Man fragt sich wohl zu Recht, wofür der Staat ein so großes Gebäude braucht. Allein für die Amtsräume hätte eine kleinere Ausführung sicherlich genügt. Es war jedoch üblich, dass zumindest dem Amtsvorsteher, in diesem Fall also dem Amtsrichter, eine Wohnung im Gebäude zur Verfügung gestellt wurde. Und die Herrschaften hatten ihre Bedürfnisse. So erhielt denn auch die Stadt als einzige Zuwendung den Mitzuschuss für den Amtsrichter und den Gefängniswärter, der vom Großherzogtum geleistet werden musste.
Der Stadt gelingt auch der Nachweis gegenüber dem Bezirksamt, dass sie in der Lage ist, die Aufwendungen zu finanzieren und erhält am 30. April 1883 den Bescheid des Justizministeriums:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit Allerhöchster Staatsministerial-Entschließung d d Karlsruhe, den 27. April 1883 No 189 gnädigst auszusprechen geruht:
1. daß die folgenden Gemeinden des Amtsbezirks Sinsheim
1. Adersbach 9. Neckarbischofsheim
2. Bargen 10. Neidenstein
3. Ehrstädt 11. Obergimpern
4. Epfenbach 12. Reichartshausen
5. Eschelbronn 13. Siegelsbach
6. Flinsbach 14. Untergimpern
7. Hasselbach 15. Waibstadt
8. Helmstadt 16. Wollenberg
zu einem eigenen Amtsgerichtsbezirk mit dem Gerichtssitz in Neckarbischofsheim zu vereinigen seien.
2. daß dieser Bezirk dem Landgerichtsbezirk Mosbach zugeteilt werde.
3. daß über den Einführungstermin bis zum 30. September 1884 weitere Verfügung vorbehalten bleibt.
[1] die heutige Apotheke am Kreisverkehr
Nun ging 1864 das Bezirksamt verloren, zwar ein herber Verlust, seine unmittelbaren Auswirkungen waren aber überschaubar, da das Bezirksamtsgebäude[1] durch das Amtsgericht mit angeschlossenem Notariat weiter genutzt wurde. Der richtig große Verlust kam dann im Jahre 1872, als auch das Amtsgericht nach Sinsheim verlegt wurde.
Nun standen das Gebäude und das neu errichtete Gefängnis leer und hatten keine Nutzung. Bürgermeister und Gemeinderat entwickelten Ideen und Aktivitäten, um die weitere Entwicklung zu steuern. Durch die gut bezahlten Beamten, die neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die Geschäfte und Handwerker natürlich auch Dienstpersonal beschäftigten, ging einiges an Kaufkraft verloren.
Schon früh versuchte man sich mit den anderen betroffenen Gemeinden zu verständigen, die ebenfalls ihr Amtsgericht verloren hatten. Indes konnte man nicht zusammen finden - jeder wollte sein Glück auf eigene Faust versuchen.
Im März und April 1872 wurde ein Schreiben an das Staatsministerium verfasst. Man appellierte an die Solidarität mit den Worten: "Unsere hohe Regierung hat es in Händen, den gesunkenen Muth unserer Bevölkerung wieder zu beleben und den uns zugefügten materiellen Schaden einigermaßen aufzuheben". Es wurde vorgeschlagen, eine Heil- und Pflegeanstalt, eine Taubstummenschule oder eine Steuereinnehmerei in Neckarbischofsheim einzurichten, oder nach hier zu verlegen. Im Städtchen stünden geeignete Gebäude zur Verfügung, es müsse also nicht, wie an anderen Orten erst neue gebaut werden. Man wandte sich an den Oberkirchenrat von Langsdorff in Karlsruhe, der aber mitteilte, dass über die Errichtung einer kirchlichen Taubstummenschule in naher Zukunft nicht entschieden wird.
Dann kochte auch noch die Gerüchteküche. Am 31. Mai 1872 wandte sich Bürgermeister Adam Neuwirth an das Bezirksamt in Sinsheim, weil ihm zu Ohren gekommen sei, dass Überlegungen bestünden, die Gendarmerie von Neckarbischofsheim in den Nachbarort Waibstadt zu verlegen. Vom Großherzoglichen Gendarmerie Chorps in Karlsruhe kann dann am 12. Juni die beruhigende Antwort, dass eine Verlegung nicht geplant sei.
Auch die Versuche an das neue Bahnnetz angeschlossen zu werden zeigten keinen Erfolg. Eine Eisenbahntrasse von Steinsfurt über Neckarbischofsheim nach Mosbach wurde ebenso verworfen, wie eine Pferdebahn zwischen Waibstadt und Bad Rappenau.
Die Einrichtung einer Schule zur Ausbildung von Volksschullehrern, eine sog. Präparandenschule, durch den Oberkirchenrat in Karlsruhe, wurde 1876 endgültig abgelehnt. Schließlich stellte Notar Liebler auch noch den Antrag, seinen Wohnsitz von Neckarbischofsheim nach Waibstadt verlegen zu dürfen. Das alles war zu viel für die frustrierte Bevölkerung und ihre Verwaltung.
Inzwischen folgte auf Adam Neuwirth, Karl Müller als Bürgermeister. Karl Müller wurde am 12.2.1830 in Neckarbischofsheim geboren. Wie sein Vater war er von Beruf Schuhmachermeister. Er war der Großvater von Karl Müller, vom späteren "Kaufhaus Müller". Es ist erstaunlich, welche Verbindungen über Landtags- und Reichstagsabgeordnete er nutzte und welche Aktionen durch ihn, zusammen mit anderen betroffenen Gemeinden, organisiert wurden. Fast ein Lehrbuch für politische Überzeugungsarbeit.
Doch der Reihe nach.
Im Jahre 1877 kam durch die geplante Einführung des Reichsjustizgesetzes eine neue Dynamik in die Geschichte der badischen Justiz. In Neckarbischofsheim keimte die Hoffnung, wieder ein Amtsgericht zu erhalten. Zunächst verfasste Müller am 5. Juli 1877 ein Schreiben an das Justizministerium, ein Amtsgericht in Neckarbischofsheim einzurichten.
Schon am 25. Juli schrieb er an alle Gemeinderäte derjenigen Gemeinden, die 1872 ihr Amtsgericht verloren hatten, sich gemeinsam zu organisieren. In den beiden ersten Augustwochen trafen positive Antworten aus Gernsbach, Ladenburg, Philippsburg, Meersburg, Neckargemünd, Jestetten und Gerlachsheim ein und man vereinbarte auf den 9. Oktober ein Treffen im Darmstädter Hof zu Karlsruhe, an dem Meersburg und Jestetten wegen der großen Entfernung nicht teilnahmen. Alle beide, sowie Haslach und Gengenbach, wollten aber über das Ergebnis Unterrichtet werden. Nach und nach kamen noch weitere Gemeinden hinzu. Andere wiederrum wollen ihre Interessen separat verfolgen.
Ziel war es, eine für alle Gemeinden gleichlautende Petition an den Landtag zu übergeben. Am 22. Dezember 1877 unterschrieben die Gemeinden Walldürn, Neckarbischofsheim, Ladenburg, Philippsburg, Gernsbach, Jestetten, Haslach, Gengenbach und Meersburg eine Petition an die I. und II. Kammer des Landtags. Beigefügt war ein Anschreiben mit rechtlichen Stellungnahmen zu den einzelnen Gegenargumenten zur Wiedererrichtung von Amtsgerichten. Natürlich ging es in den Gründen, für und gegen die Wiedererrichtung, neben den kleineren und größeren juristischen Problemen, überwiegend ums Geld.
Zusätzlich verständigten sich die Gemeinden, dass sie, jede für sich, noch weitere, individuelle Gründe nachreichen wollen und damit auf die Probleme in jeder Stadt hinweisen.
Neckarbischofsheim organisierte sich mit seinen Nachbargemeinden dahin, dass sie im Juni und Juli 1877 Beschlüsse der Gemeinderäte in Helmstadt, Reichartshausen, Epfenbach, Eschelbronn, Neidenstein, Wollenberg, Flinsbach, Untergimpern. Ehrstädt, Michelbach, Adersbach sowie Unter- und Oberschwarzach einholten, in dem diese ihren Wunsch bekundeten, zu einem neu zu errichtenden Amtsgericht in Neckarbischofsheim zugewiesen zu werden.
Darüber hinaus pflegte Bürgermeister Karl Müller regen Kontakt zu seinen Kollegen Carl Thilo in Neckargemünd und Christoph Nopp in Philippsburg. Nopp war seit 1877 Abgeordneter des Landtags für die katholische Volkspartei.
Im Juli 1878 wurde der Reichstagsabgeordnete Friedrich Kiefer zu einer Wahlversammlung eingeladen. Er war Jurist und für den Wahlkreis Sinsheim, Bretten, Eppingen und Wiesloch gewählt.
Jeder der Beteiligten müht sich, um bei der Regierung Gehör zu finden. Dennoch schienen die Aussichten nicht sonderlich vielversprechend. Dann, am 4. Dezember 1878 hatte man endlich einen Termin zu einer persönlichen Audienz beim Großherzog in Karlsruhe, an der auch benachbarte Bürgermeister teilnehmen sollen. Kurzfristig musste die Audienz dann auf den 11. Dezember verschoben werden. Reichartshausen, Helmstadt und auch Epfenbach waren mit vertreten. Am Dienstag, den 10. Dezember fuhr die Delegation mit dem Zug von Waibstadt nach Karlsruhe und übernachtete im Darmstädter Hof. In feierlicher Kleidung und mit Dienstkette brachte man das Ansinnen vor den Großherzog. Mit der Zusicherung seiner königlichen Hoheit, dass das "Anliegen in eingehendster Weise zu prüfen, und wenn irgend thunlich, werde er gerne zur Willfahrung bereit sein" fuhr man aus Karlsruhe wieder heim. Man fühlt sich bei der Formulierung unwillkürlich an hinhaltende Sätze der heutigen Zeit erinnert.
In dem Abgeordneten der Badischen Ständeversammlung Otto Frey fand man einen neuen Verbündeten. Es hatte durch seine Tätigkeit als Amtsvorstand im Bezirksamt Tauberbischofsheim gute Verbindungen zur Justizkommission, die die Entscheidungen für den Landtag vorbereitete.
Am 12. Januar 1879 traf nicht nur die Hiobsbotschaft ein, dass die Kommission vorschlägt, nur in Walldürn, Gernsbach und Kenzingen ein neues Amtsgericht einzurichten, sondern auch deren Überlegung, das Amtsgericht Sinsheim ganz zu schließen und es nach Mosbach zu verlegen, "damit dieses Landgericht hinreichend Beschäftigung findet."
Die Budgetkommission bemerkte dazu, dass die Justizverwaltung jährlich 93.000 Mark mehr kostet und man von weiteren Kosten absolut nichts wissen will. Für Neckarbischofsheim bedeutet dies das Ende der Möglichkeiten - mit dieser Einstellung der Kommission war ein weiteres Bemühen nicht von Erfolg gekrönt.
Dennoch ließ man die geknüpften Verbindungen nicht fallen. Mit Frey, Tilo und Kiefer entwickelt sich ein lebhafter Schriftverkehr.
Was den Antragstellern wieder etwas Oberwasser verschafft war die Aussage der Regierung, dass die Abschaffung der Amtsgerichte 1872 zu keinerlei Einsparungen geführt habe, da Einsparungen einerseits durch höhere Zeugengebühren wieder kompensiert wurden. Dennoch konnte sich die Kommission zu keiner Entscheidung durchringen, da die Auswirkungen der Justizreform noch nicht zu überschauen waren. In dieser Situation wollte und konnte man keine verbindlichen Aussagen treffen. Auch das Angebot der Stadt Neckarbischofsheim, dem Staat das Gerichtsgebäude und das Gefängnis kostenlos zur Verfügung zu stellen blieb dabei ohne Wirkung.
Als neuer Unterstützer in der Angelegenheit tauchte Dr. Heinrich Hansjakob auf, der als Fürsprecher insbesondere der südbadischen Gemeinden beim Großherzog ein offenes Ohr fand. Dafür verlor man mehr oder weniger die Unterstützung des Abgeordneten Frey, der durch die Überlegungen mit dem Sinsheimer Amtsgericht nun zwischen zwei Stühlen saß.
Bewegung in die Angelegenheit kam wieder, als die Kommission die Anträge der Gemeinden der Regierung zur Kenntnis brachte und diese wiederrum letztendlich zur Diskussion und Abstimmung in die Kammer verwies.
Da die Errichtung von Amtsgerichten jedoch in der Kompetenz des Justizministeriums lag, konnte die Kammer lediglich den Beschluss fassen, "das Justizministerium möge die einzelnen Petitionen nochmals genau prüfen, u., wo sich die Herstellung der im Jahre 1872 aufgehobenen Amtsgerichte ohne nennenswerthen Kostenaufwand für die Staatskasse ausführen lasse, diese Herstellung bewirken."
In einem Brief berichtet der Abgeordnete Frey über die Diskussion und führt weiter aus:
"Für Neckarbischofsheim steht die Sache nun insofern besonders gut, als der mit Bleistift angestrichene letzte Absatz des § 1 des anliegenden Gesetz-Entwurfes über die Gerichtsverfassung, welche gestern in der Kammersitzung angenommen wurde, nach der ausdrücklichen Erklärung des Justizministers gerade auf Rücksicht auf Neckarbischofsheim u. das Landgericht Mosbach so gefasst wurde. Das Ministerium hat durch diese Bestimmung eine Ermächtigung erhalten, das Amtsgericht N'bischofsheim errichten u. es dem Landgericht Mosbach zuzutheilen, wenn es sich überzeugt, daß das Landgericht Mosbach mit 8 Richtern nach Einführung der neuen Justizorganisation zu klein sei. Auf diese Weise wäre dann auch den Sinsheimern geholfen, weil der frühere Amtsgerichtsbezirk seinem Wunsche gemäß beim Landgerichtsbezirk Mannheim verbliebe. Die Entscheidung liegt nun ganz in der Hand des Justizministers, der sie ohne Zweifel recht treffen wird, wenn er sich überzeugt hat, wie sich der Geschäftsumfang für das Landgericht Mosbach nach der Organisation mehren wird."
Auch Graf von Helmstadt, als Mitglied der I. Kammer, weist in einem Brief auf die nunmehr realistische Möglichkeit der Wiedererrichtung eines Amtsgerichts hin. Er nutze dabei seine Beziehungen zum Justizminister Dr. Grimm, der aber keinen Zweifel daran ließ, dass man erst einmal Erfahrungen mit der Justizreform sammeln müsse.
Nach mehreren vergeblichen Versuchen, erfolgte am 30. Oktober 1880 und 6. Februar 1882 eine erneute Antragstellung mit Verweis auf die Unterstützung der benachbarten Kommunen.
Die Antwort des Ministeriums lautete lapidar, man erwarte die Vorlage der Eingaben der im Schreiben erwähnten Gemeinden.
Der Aufforderung folgt eine gedruckte, dreiseitige Petition an die Kammer, in der ausführlich die Gründe aufgeführt werden, warum in Neckarbischofsheim wieder ein Amtsgericht errichtet werden sollte. Dennoch besteht das Ministerium auf eine erneute, aktuelle Äußerung der aufgeführten Gemeinden, was eine nochmalige Stellungnahme der Gemeinde am 3. Mai nach sich zieht. Schließlich kommt es am 10. Mai 1882 zu einer Audienz bei "Seiner Königlichen Hoheit dem Erbgroßherzog" in Karlsruhe.
Nun entwickeln sich die Aktivitäten plötzlich in eine andere Richtung. Die Gemeinde hatte erklärt, dass sie dem Staat das Gerichtsgebäude und das Gefängnis kostenlos zur Verfügung stellen werde. Mit dem Gefängnis gab es keine Probleme, das hatte man bei der Versteigerung im Jahre 1872 vom Großherzogthum erworben. Zum gleichen Zeitpunkt ging übrigens das Bezirksamtsgebäude in den Besitz der Apothekerfamilie Bekker über. Und genau hier lag das Problem, Bekker wollte das Haus behalten. So plante die Gemeinde, das Amtsgericht im 1845 errichteten Rathaus unterzubringen. Dies wurde jedoch durch ein Schreiben des Bezirksamts in Sinsheim zunichte gemacht, als dieses den Nachweis forderte, wo die Verwaltung ihre Büros und Akten, sowie den Sitzungssaal des Gemeinderats und der Bürgerversammlung unterbringen wolle.
Jetzt saß man in der Bredouille - woher die neuen Räumlichkeiten nehmen? Das Ministerium erklärte definitiv, dass ein Amtsgericht nur errichtet wird, wenn dem Staat keine Kosten entstehen - die Gebäude also durch die Gemeinde erbaut werden.
Am 23. Dezember 1882 teilte die Stadt dem Ministerium mit, dass man von einem Umbau des Rathauses Abstand genommen hat und gewillt ist, in der Nähe des Gefängnisses ein neues Gerichtsgebäude zu errichten. Mit dem Grafen von Helmstatt war man über den notwendigen Grunderwerb einig. Eine Entwurfsplanung und ein erster Kostenvoranschlag wurden erstellt, und vom Ministerium für gut befunden.
Die Stadt musste sich verpflichten, Amtsgerichtsgebäude und Gefängnis für den Staat kostenlos zu errichten und zu übertragen. Dazu gehörte auch das Grundstück und das fest eingebaute Inventar für das Gericht. Bei einer Aufhebung des Amtsgerichts sollte alles wieder kostenlos an die Gemeinde zurückfallen. Graf von Helmstatt war bereit, das notwendige Gelände an der Waibstadter Straße für 5.000 Mark zu veräußern. Ohne den Bauplatz und zusammen mit den Kosten der Reparaturen am Gefängnis belief sich der Kostenvoranschlag auf 62.900 Mark - zusammen mit dem Grunderwerb ein stolzer Betrag für damalige Verhältnisse.
Man fragt sich wohl zu Recht, wofür der Staat ein so großes Gebäude braucht. Allein für die Amtsräume hätte eine kleinere Ausführung sicherlich genügt. Es war jedoch üblich, dass zumindest dem Amtsvorsteher, in diesem Fall also dem Amtsrichter, eine Wohnung im Gebäude zur Verfügung gestellt wurde. Und die Herrschaften hatten ihre Bedürfnisse. So erhielt denn auch die Stadt als einzige Zuwendung den Mitzuschuss für den Amtsrichter und den Gefängniswärter, der vom Großherzogtum geleistet werden musste.
Der Stadt gelingt auch der Nachweis gegenüber dem Bezirksamt, dass sie in der Lage ist, die Aufwendungen zu finanzieren und erhält am 30. April 1883 den Bescheid des Justizministeriums:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mit Allerhöchster Staatsministerial-Entschließung d d Karlsruhe, den 27. April 1883 No 189 gnädigst auszusprechen geruht:
1. daß die folgenden Gemeinden des Amtsbezirks Sinsheim
1. Adersbach 9. Neckarbischofsheim
2. Bargen 10. Neidenstein
3. Ehrstädt 11. Obergimpern
4. Epfenbach 12. Reichartshausen
5. Eschelbronn 13. Siegelsbach
6. Flinsbach 14. Untergimpern
7. Hasselbach 15. Waibstadt
8. Helmstadt 16. Wollenberg
zu einem eigenen Amtsgerichtsbezirk mit dem Gerichtssitz in Neckarbischofsheim zu vereinigen seien.
2. daß dieser Bezirk dem Landgerichtsbezirk Mosbach zugeteilt werde.
3. daß über den Einführungstermin bis zum 30. September 1884 weitere Verfügung vorbehalten bleibt.
[1] die heutige Apotheke am Kreisverkehr
Bild des Amtsgerichts aus dem Jahre 1924. Im Spitzgiebel über dem Eingang war das Badische Staatswappen angebracht.
Die Ausschreibungen für die Bauarbeiten erfolgten am 5. Mai 1883. Am 19. Mai gab es vom Bezirksamt Sinsheim die baupolizeiliche Genehmigung. Schon im Oktober war man mit dem Rohbau fertig und am 1. Juli 1884 erfolgte die feierliche Einweihung.
Die Einweihung wurde dann schon vom neu gewählten Bürgermeister Heinrich Neuwirth organisiert. Man hatte ihn am 30.12.1882 gewählt, so dass Karl Müller, der die Hauptarbeit mit den Bemühungen um die Einrichtung hatte, als Gast an den Feierlichkeiten teilnahm. Und das war kein unangenehmer Termin. Die Stadt ließ sich nicht nur das Amtsgericht etwas kosten, sie wusste auch zu feiern.
Es war alles eingeladen, was Rang und Namen hatte. Neben dem Ministerialrat Dr. v. Jagemann und dem Landeskommissär Frech[1], waren Abgeordneter Frei, Graf von Helmstatt, Graf von Berlichingen, alle Bürgermeister des Bezirks und… und… und, dabei.
Selbst in der Karlsruher Zeitung vom 5. Juli 1884 konnte man lesen, dass das Fest "den würdigsten und schönsten Verlauf genommen".
Der Festtag startete mit der sog. Tagreveille, dem Morgenwecken mit Böllersalven, morgens um 5 Uhr. Dann erwartete man die Gäste, die bis 11.30 Uhr auf dem Rathaus eintrafen. Von dort ging der Festzug durch die festlich geschmückte und beflaggte Hauptstraße zum Schöffensaal des neuen Amtsgerichts. Voraus ging die Feuerwehr und Gesangverein, gefolgt von den Ehrengästen und Gemeinderat. Die Festrede hielt Ministerialrat Dr. von Jagemann, der den Anwesenden vor Augen führte, wie die Stadtgemeinde Neckarbischofsheim bemüht gewesen sei, die schweren Opfer zu tragen, um das verlorene Amtsgericht wieder zu erlangen. Leiter des neuen Gerichts wurde Amtsrichter Georg Volkert, dem feierlich die Amtsgeschäfte übertragen wurden.
Auch beim Essen ließ man sich nicht lumpen. Im Gasthaus zu den Drei Königen hatte man den Saal festlich geschmückt und verwöhnte die 80 Gäste mit Rost- und Lendenbraten, Hammelfleisch, Kalbskoteletts, Matjes Heringe, Reh- und Gansbraten sowie Torte und Kirschenkuchen zum Nachtisch - falls dazu dann noch Patz war.
Es traf auch ein Grußtelegramm des Großherzogs ein, das von Bürgermeister Neuwirth verlesen wurde und mit dem Lied "Heil unserem Fürsten heil!" gebührend gewürdigt wurde. Für die musikalische Umrahmung hatte man die Stadtkapelle von Heidelberg engagiert und abends beim Festbankett, zu dem auch die Bevölkerung eingeladen war, spielte die Kapelle des II. Bataillon des II. Bad. Grenadier-Regiments Kaiser Wilhelm No. 110.
Damit wäre die Geschichte der Wiedererrichtung des Neckarbischofsheimer Amtsgerichts er
zählt. Zu erwähnen bleibt eigentlich nur noch, dass die Einrichtung bis ins Jahr 1975 Bestand hatte. Dann wechselten im Zuge der Gebietsreform in Baden-Württemberg die letzten Mitarbeiter zum Amtsgericht nach Sinsheim. Zu ihnen gehörte auch der letzte Amtsrichter Zwirn. Die Geschichten über seine ganz persönliche Amtsführung ist eine andere Sache.
Zurück blieb nur das Notariat und Grundbuchamt, das seit ca. 1938 als eigene Einrichtung geführt wurde und bis zur Reform der Notariate 2018 in Neckarbischofsheim verbleibt.
Ein Nachtrag sei noch zum Gefängnis gemacht.
Zwischen dem Gefängnis und dem Amtsgericht gibt es einen, mit einer hohen Mauer abgetrennten Weg, der hinter der Apotheke vorbeiführt - ja, es gibt ihn heute noch. Die Straftäter wurden auf diesem Weg vom Gefängnis zur Aburteilung ins Gericht gebracht und wieder zurück.
Im Gegensatz zum Amtsgericht wurde das Gebäude nur bis zum 1. April 1927 als Bezirksgefängnis genutzt. Danach "für nur noch zur vorübergehenden Verwahrung ausnahmsweise dort eingelieferter vorläufig Festgenommener" Alle anderen kamen nach Sinsheim.
Zum 1. März 1929 fiel das Gebäude vereinbarungsgemäß an die Stadt zurück. Die Wohnung für den Oberaufseher war ab 1. Juni 1927 an den Kanzleisekretär Josef Creutz vermietet.
Im Jahre 1939 plante die Stadt mit Regierungsbaumeister Richard Fischer das Gefängnis in eine Jugendherberge umzubauen. Die Genehmigung hierzu wurde am 13. März 1939 zwar erteilt, jedoch nicht umgesetzt. Die Jugendherberge kam dann in den 5-eckigen Turm.
Auch der Polizeiposten fand im Gebäude seinen Platz. Im zweiten Weltkrieg waren französische Gefangene untergebracht. Nach dem Krieg war es für kurze Zeit wieder der Polizeiposten und Wohnraum für sozialschwache Familien.
Dann, 1975, wurde das Gefängnis von der Stadt zusammen mit dem Amtsgericht an die Firma Kristallverarbeitung verkauft[2]. Im Amtsgerichtsgebäude wurden die Büros untergebracht. Für das Gefängnis beantragte die Firma 1978 den Abbruch der dann 1984 vorgenommen wurde. Der Platz sollte einer Firmenerweiterung dienen, die nie erfolgt ist.
Heute befindet sich auf dem unteren Teil des Grundstücks, direkt an der Hindenburgstraße, die Praxis von Hausarzt Dr. Baumann.
Verwendete Quellen für den Bericht
Gemeindeakten: A 608, A 609 und A 610
Kopien der Petitionen von 1877 und 1882
Generallandesarchiv Karlsruhe
Abteilung 234 - 119200 Amtsgericht Neckarbischofsheim
Abteilung 236-13792 Wiedererrichtung Amtsgericht Neckarbischofsheim
69 von Helmstatt A 1817 Grundstück Amtsgericht
Karlsruher Zeitung vom 5. Juli 1884
Der Landbote vom 27 Juni 1884
Festrede Ministerialrat Dr. Jagermann vom 1. Juli 1884
Informationen aus WIKIPEDIA zu: Heinrich Hansjakob, Friedrich Kiefer, Bürgermeister Nopp Philippsburg.
[1] Landeskommissär Ministerialrat Albert Frech, 1894-1896 im Landeskommissärbezirk Mannheim, er starb am 21.4.1896
[2] Nachen es nicht mehr als Amtsgericht benötigt wurde, fiel es, kostenlos, an die Stadt Neckarbischofsheim zurück.